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Durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung wird der Abzug von Vorsorgeaufwendungen ab dem 01.01.2010 in wesentlichen Bereichen geändert. Durch dieses Gesetz soll eine bessere steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen erreicht werden. Von der Neuregelung ist neben dem Abzug sonstiger Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung auch die Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen im Lohnsteuerabzugsverfahren über die Vorsorgepauschale betroffen.
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